ATIB-Generalsekretär İhsan Öner: „Das Kopftuch ist kein Symbol“
Aufgrund der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf das Tragen von Kopftüchern gab der Generalsekretär der Europäischen Türkisch-Islamischen Union (ATIB), İhsan Öner, die folgende Erklärung ab:
„Dieses Urteil schließt muslimische Frauen aus und trägt zu ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung bei. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist für alle 28 EU-Mitgliedsstaaten verbindlich.“
In seinem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Arbeitgeber das Recht haben, das Tragen von sichtbaren politischen, philosophischen oder religiösen Symbolen zu untersagen. Demnach sei eine solche Regelung keine direkte Diskriminierung, sondern ein legitimes Mittel zur Wahrung der Neutralität des Unternehmens.
Das Kopftuch ist kein bloßes Symbol
İhsan Öner kritisierte diese Entscheidung und betonte den entscheidenden Unterschied:
„Ein Kreuz, ein Halbmond oder eine politische Anstecknadel – das sind Symbole. Doch Frauen, die ein Kopftuch tragen, tun dies nicht aus symbolischen Gründen, sondern weil es Teil ihres religiösen Glaubens ist.“
Er stellte die Frage, ob der Europäische Gerichtshof diesen Unterschied nicht kennt:
„Ist es wirklich denkbar, dass der EuGH nicht weiß, dass das Kopftuch kein Symbol ist? Natürlich wissen sie es! In anderen Fällen fordert das Gericht Gutachten von Experten an. Warum wurde in diesem Fall keine tiefere Untersuchung angestellt?“
Ein Urteil mit schwerwiegenden Folgen
İhsan Öner betonte, dass dieses Urteil insbesondere Islamgegnern in die Hände spielt und anti-muslimischen Tendenzen in Europa Vorschub leistet:
„Jene, die ständig behaupten, der Islam würde Frauen unterdrücken, sind es nun selbst, die muslimische Frauen durch dieses Urteil diskriminieren und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren.“
Er appellierte an verantwortungsbewusste Arbeitgeber, dieses Urteil nicht als Rechtfertigung für Diskriminierung zu nutzen:
„Wir hoffen, dass viele umsichtige und verantwortungsvolle Arbeitgeber erkennen, dass dieses Urteil zu Ausgrenzung führen kann, und sich bewusst gegen eine diskriminierende Anwendung dieser Entscheidung stellen.“
Ein Appell für Gleichberechtigung
Abschließend unterstrich Öner die Notwendigkeit, für die Gleichbehandlung muslimischer Frauen einzutreten:
„Diese Entscheidung stellt einen besorgniserregenden Rückschritt für die Religionsfreiheit dar. Wir rufen alle Verantwortlichen dazu auf, sich für ein offenes und gerechtes Europa einzusetzen, in dem niemand aufgrund seiner religiösen Überzeugungen ausgegrenzt wird.“
İhsan Öner
Generalsekretär der Europäischen Türkisch-Islamischen Union (ATIB)